Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Kennzeichnung Rettungsdienstkräfte Bayern | 55 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 596798 |
Datum | 16.12.2009 11:35 MSG-Nr: [ 596798 ] | 14751 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Einsatzleitung bei Großschadensereignissen in Bayern 16.12.09 Führung im K-Fall in Bayern
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Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Manuel SchmidtWEnn es nach dem Forum ginge wäre Bayern ja schn längst abgebrannt und alle Leute gestorben.
Scheinbar redet man in Bayern miteinander, spricht sich miteinander ab und es funktioniert trotz unglücklicher Bezeichnungen scheinbar recht gut.
scheinbar ist immer so ein unbestimmter Begriff... und ich glaub hier lesen und schreiben genug Leute, die die Realität (nicht nur aber auch) in Bayern kennen...
Geschrieben von Manuel SchmidtHier im Forum wurde ja auch bereits die Bezeichnung "Örtlicher Einsatzleiter" kritisiert.
Es gibt eine - m.W. auch in Bayern geltende - FwDV 100, bzw. ähnliche KatSDV 100. Diese hat man v.a. dazu verfasst, um nicht nur in einer Gemeinde, sondern überörtlich und sogar überregional miteinander reden und arbeiten zu können.
Das dürfte Gründe gehabt haben, einer davon war das katastrophale Führungschaos rund um die Waldbrände 1975...
Geschrieben von Manuel SchmidtIn allen vn dir angesprchenen Fällen würde mit ziemlicher Sicherheit dieser die Einsatzleitung übernehmen.
das kann der so ohne weiteres gar nicht bzw. kann durchaus jede Menge Diskussionen verursachen...
Vgl. http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/katastrophenschutz/detail/07246/
Geschrieben von Manuel SchmidtWie macht man das eigentlich anderswo in deutschland wo die Polizei nicht "Dem Einsatzleiter" unterstellt ist?
Die Polizei hat VÖLLIG andere - eben polizeiliche - Gefahrenabwehraufgaben. Sie wird sich aber (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Terroranschläge - aber da haben wir auch andere Gefährdungen auch für unsere MA) mit ihren Aufgaben i.d.R. immer der akuten npol Gefahrenabwehr unterordnen.
Dreh die Frage mal um - wieso geht Bayern hier einen völligen Sonderweg, obwohl was anderes (mit) beschlossen wurde?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 15.12.2009 19:44 |
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