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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Rettungsdienstkräfte Bayern | 55 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 596780 | ||
Datum | 16.12.2009 09:25 MSG-Nr: [ 596780 ] | 14505 x gelesen | ||
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Hallo Andreas, siehe hier: Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Art. 6 Damit ist - aber eben nur im erklärten K-Fall - die Polizei unterstellt. Trifft die Arbeiten der Polzei an und rund um die Einsatzstelle (polizeiliche Gefahrenabwehr?), nicht allerdings etwaige Ermittlungsarbeiten. Hier muss sich der Polizeiführer ggf. mit dem ÖEL abstimmen, wenn sie Aufwirkungen auf den laufenden Einsatz haben. Gruß Markus | ||||
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