Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Probleme mit Kameraden | 50 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 596511 |
Datum | 14.12.2009 21:34 MSG-Nr: [ 596511 ] | 11535 x gelesen |
Infos: | 13.10.09 Buchtipp: Das Peter-Prinzip. Alles ist erreichbar: oder Die Hierarchie der Unfähigen. Erfolg kann man lernen
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Landesfeuerwehrschule
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Hallo,
ich habe gerade versucht, mal über die HP der LFS MV die Rechtsgrundlagen zu sondieren.
Leider habe ich in eurem Landesrecht nur etwas über die Bevorteilung des Ehrenamtes in einer FF gefunden. Kann es sein, dass eure Gesetze und Verordnungen nicht auf ein Fehlverhalten vonn FF-Angehörigen eingehen?
In Brandenburg gibt es nach der "Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF)" die Möglichkeit FA abzumahnen bzw. auch auszuschließen.
Oder gibt es eine extra Disziplinarordnung?
Wenn euer Rechtssystem in MV das nicht zulässt, habt ihr ja echt ein Problem.
Ich hoffe, es bleibt Euch erspart, dass der "Kamerad" im Einsatz eine Gefahr für sich und Andere darstellt.
Mit freundlichstem Gruß
Torsten
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| 13.10.2009 13:27 |
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