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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kats-Fahrzeuge + Feuerwehrbedarfsplan | 12 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 596464 | ||
| Datum | 13.12.2009 22:35 MSG-Nr: [ 596464 ] | 6172 x gelesen | ||
Mahlzeit im Saarland ist es nicht explizit verboten. (Vgl Verordnung über Brandschutzbedarfsplanung, hier). Ich kenne eine Feuerwehr die das KatS Auto fest als Ersatz für ein städtisches LF eingeplant hat. Ereignisse wie bundesweite Einsätze (mit zwangsweiser Freistellung der Freigestellten) oder der Umzug des Fahrzeugs an andere Standorte werden als äusserst unwahrscheinlich abgetan. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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