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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt | 14 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 596301 | ||
Datum | 12.12.2009 21:42 MSG-Nr: [ 596301 ] | 6950 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Das ist doch gängige Praxis?! Äh, ich glaub ich hab mich sehr misverständlich ausgedrückt. Natürlich können sie erst nach dem Arzt eingestellt werden. Aber ich meinte: "Es werden nur die Leute zum Arzt geschickt, die auch eingestellt werden sollen". Ich wollte verneinen, dass man Leute im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens zum Arzt schickt um die herauszufinden, die gesundheitlich etwas besser sind als die anderen. Abseits vom Reinen "tauglich/nicht tauglich" | ||||
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