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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 595091 | ||
Datum | 04.12.2009 20:32 MSG-Nr: [ 595091 ] | 35565 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Schmid Wenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert. Sorry, nicht ganz richtig. Es dürfen mit dem Klasse-B-Führerschein auch Anhänger schwerer 750kg gezogen werden - sofern das zGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht über 3,5t liegt. VW Bus (1,7t leer, 2,5t zGG) und Hänger mit 1000kg zGG wäre demnach schon noch mit Klasse B fahrbar. Aber wie sieht das nun mit einer für die Feuerwehr auf 4,75t zGG aufgebohrten Klasse B aus? (2,5t Zugfahrzeug + 1,7t Anhänger = 4,2t zGG)? | ||||
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