Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Transport von Silvesterfeuerwerk über Händlern in Kleinmengen verboten | 11 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 595060 |
Datum | 04.12.2009 17:27 MSG-Nr: [ 595060 ] | 4268 x gelesen |
Infos: | 04.12.09 Transport pyrotechnischer Gegenstände" (2003),
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Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, ersetzt seit 25. Juni 2009 die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) und die GGVBinSch (Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt)
Ich würde mich nicht unbedingt auf die Broschüre verlassen, seit 2003 hat sich so einiges im ADR und in der (jetzt) GGVSEB geändert.
Die aktuellen Bestimmungen zum Gefahrgutrecht gibt es auf der Homepage des BMVBS oder im einschlägigen Fachhandel.
Danach gibt es für den Endverbraucher deutliche Mengenbeschränkungen, nachzulesen in Anlage 2 GGVSEB.
Als Händler kommt nur ein Transport nach 1.1.3.6 in Frage, nachzulesen im ADR.
Da ich nicht weiss, was sonst noch alles auf dem Fahrzeug drauf ist, empfehle ich entweder die Konsultation des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes bzw. die Beratungsangebote externer Gefahrgutbeauftragter in Anspruch zu nehmen.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org
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