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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaLogbuch Stammdaten Vorschrift3 Beiträge
AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW594383
Datum30.11.2009 17:42      MSG-Nr: [ 594383 ]2207 x gelesen

Hallo Tara,

Geschrieben von Tara Windesämtliche Informationen hat, mit welchen Löschsubstanzen gearbetet werden muß oder absolut NICHT gelöscht werden darf.

Macht doch von der Logik her auch ohne ges. Vorschrift sinn, solche Informationen auffällig bekannt zu geben. Kenne Schilder (Galvanikbetrieb) wo ganz groß draufsteht: In diesem Bereich nicht mit Wasser löschen mit dem durchgestrichenen Wassereimer.
Ebenso sollten (oder müssen) soche Hinweise doch auch im Feuerwehralarmplan drinnen stehen. Und wann ein Feuerwehralarmplan zu erstellen ist schreib die Behörde doch vor (zumindest bei uns im LK).
Und selbst, wenn kein Feuerwehralarmplan vorhanden sein muß, dürfte es doch kein Problem sein, solch wichtige Informationen mit bei den Linienkarten zu deponieren, dann hat auch die Feuerwehr alle wichtigen Informationen.

Gruß

Johannes



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 29.11.2009 23:05 Tara7 W.7, Leipzig
 29.11.2009 23:55 ., Bad Hersfeld
 30.11.2009 17:42 ., Esslingen

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