Rubrik | Taktik |
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Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594377 |
Datum | 30.11.2009 17:20 MSG-Nr: [ 594377 ] | 6969 x gelesen |
Infos: | 18.10.08 3-Mann-Angriffsstrupp
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Einsatzleitwagen
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
1. Truppführer
2. Task Force
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Hallo,
Geschrieben von Thomas Höntscheldann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies.
... sehr verwegene Ansicht ! Wie korrespondiert das hinsichtlich des KBM mit § 8 (4) Satz 2 SächsBrRettKatG. ? Hinsichtlich des WL stellt sich die Frage schon aufgrund § 17 (1) und der sich daraus ergebender allgemeiner Weisungsbefugnis.
Gruss
Gerhard
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