Rubrik | Taktik |
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Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 594375 |
Datum | 30.11.2009 17:11 MSG-Nr: [ 594375 ] | 6969 x gelesen |
Infos: | 18.10.08 3-Mann-Angriffsstrupp
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Tanklöschfahrzeug
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Thomas HöntschelDer Truppführer hat viel mehr Rechte wie viele vermuten. Ein Beispiel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung!
Was ja nicht weiter tragisch ist, da der TF in dem Fall GF sein muss, da es sich hier um einen selbständigen taktischen Trupp handelt...
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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