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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaEinsatz in der Berufsschule9 Beiträge
AutorJoha8nne8s H8., Haard / Bayern594025
Datum27.11.2009 21:56      MSG-Nr: [ 594025 ]3393 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidFalls ja, dürfte in deiner FF organisatorisch irgendwas schief laufen.

Warum soll da etwas organisatorisch schief laufen? Wenn Tagsüber nicht viele Leute verfügbar sind ist jede helfende Hand gefragt, so zumindest bei uns!

Zu deiner Frage:

Rechtlich ist es laut BayFwG ganz klar geregelt, dass du, sofern volljährig, von der Schule freizustellen bist! Abklären würde ich es auf jedenfall mit der Schulleitung und evtl auch dem Ausbilder. Ob es sinnvoll und gut für dich ist, liegt ganz alleine in deiner Entscheidung! Von einer Schulaufgabe oder prüfungsrelevantem Unterricht würde ich nicht aufstehen, allerdings kann man die letzten zwei Stunden Deutsch- oder Religionsunterricht für einen wichtigen Einsatz doch schon mal sausen lassen.


Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber!

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