Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | leichte Schutzjacke für nicht-thermische Belastung | 42 Beiträge |
Autor | Phil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 593021 |
Datum | 20.11.2009 10:07 MSG-Nr: [ 593021 ] | 17644 x gelesen |
Infos: | 20.11.09 Merkblatt UK RLP
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1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Geschrieben von Christian Nein, heisst es nicht. Es gibt schon seit Jahren keine Länderzulassungen mehr, entscheidend is einzig das CE-Zeichen. Was genau getragen wird (z.B: EN 531, EN 469 Lst. 1 oder 2, HuPF, ISO 11612) ergibt sich aus eurer Gefährdungsbeurteilung.
Im übrigen haben die Unfallkassen keinerlei Vorschriften diesbzgl. erlassen, was es diesbzgl. gibt sind unverbindliche Informationen und Hinweise.
Ich glaub das ist unsere Führung entgangen...die möchten Hupf T1 Überjacken für Abteilungen beschaffen die weder AGTs haben noch an der direkten Brandbekämpfung beteiligt sind..
Also könnte man in BW au rein theoretisch den HUPF 3 Obersdorf, oder irgendeine andere Hupf3 Jacke beschaffen.. weil selbst die Einsatzjacke BW schon an ne Überjacke rankommt?
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