Hi Christoph,
nach dem AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)§4 sind Eisenbahnen verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Nach Europäischen Richtlinien muss jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen zukünftig ein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem vorweisen, zu dem auch das Notfallmanagement gehört. Zur Zeit gibt es ca.170 solcher Unternehmen in Deutschland (und ca. 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen)
Zuständig für Notfall-Maßnahmen ist der Betreiber vertreten durch den jeweiligen Betriebsleiter (nach AEG oder BOStrab/PBefG bei Straßenbahnen) oder der von Betriebsleiter beauftragte Fachberater (bei der DB heißt der "Notfallmanager"). Seine Aufgabe ist in erster Linie die Abwendung von Betriebsgefährdungen (auch solche die nicht gleich den Einsatz der FW erforderlich machen). Darüber hinaus berät und sichert er natürlich auch den Einsatz von Betriebsfremden Feuerwehren oder Hilfsdiensten.
Im Interesse des Betreibers ist es natürlich, den Betrieb so schnell wie möglich wieder sicherzustellen (Ausfall bedeutet Verlust). Daher haben viele Betrieber eigene Hilfsdienste oder schweres/spezielles Gerät, dass mit genehmigten Sonderrechten zur Unfallstelle verbracht werden darf.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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