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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 591381 | ||
Datum | 10.11.2009 12:19 MSG-Nr: [ 591381 ] | 26070 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jörg Anders Die Qualifikation erkenne ich an der Wachnummer? Rückenschild? Anderen Bekleidung? Anderes Rueckenschild und andere Bekleidung? Bei EINER Feuerwehr? Kann doch nicht sein, oder? Unsere FFler wollen ja schon seit Jahren, dass auf allen Fahrzeugen und Rueckenschildern nur noch Feuerwehr steht und kein Hinweis auf BF oder FF mehr zu erkennen ist. Da ist unser AL strikt dagegen. Aus genau dem Grund der schnellen Identifizierbarkeit. (Bei uns gibt es keine Wachnummern) Geschrieben von Jörg Anders Zu dem hat die Aussage von Ulli zu "einer Feuerwehr" nichts mit der Arbeitsverteilung, Ausbildung etc. zu tun. Und warum nicht? Wenn es eine Feuerwehr ist, sollte dann der Buerger nicht auch erwarten koennen, dass die Qualitaet und Kompetenz die selbe ist? Ist das denn vermittelbar? "Aber dfa steht doch ueberall FEUERWEHR drauf, warum kann denn dann niemand von diesem Fahrzeug Atemschutz tragen?" Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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