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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 591362 | ||
Datum | 10.11.2009 11:19 MSG-Nr: [ 591362 ] | 26078 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Gibt es eigentlich einheitliche Sätze zur Abrechnung eines VU´s 1 LF samt Besatzung = 1200 € ?? 1 RW samt Besatzung = 900 € ? oder kann dies jede Gemeinde / Stadt selbst in Ihrer Gebührenordnung festlegen. Können dann z.B. ein paar neue Messer für die Schere einzeln abgerechnet werden oder ist das dann im "Pauschalbetrag" schon enthalten ? Danke schonmal im Voraus. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!! | ||||
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