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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 590748 | ||
Datum | 06.11.2009 15:15 MSG-Nr: [ 590748 ] | 5742 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Rienas Doch unter Umständen schon. Was ist mit einem Fahrzeug wo ein Fahrer verschiedene Wachen anfährt und dort Material liefert und abholt? Und das als Tagesdienst. Dann ist die Tätigkeit als Fahrer auf jeden Fall seine Haupttätigkeit. Das gilt doch dann auch für die Versorgungsfahrten bei der BW. Entweder ist die Organisation ausgenommen oder sie ist es nicht. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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