| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 590733 | ||
| Datum | 06.11.2009 14:31 MSG-Nr: [ 590733 ] | 5891 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... das ist nach der dortigen Beschreibung aber wieder was ganz anderes: da ist einer als "ziviler" Fahrer bei einer Polizeidienststelle angestellt (also kein Polizeivollzugsbeamter = hoheitlicher Aufgabenträger). Auf Feuerwehr umgelegt wäre das ein Fahrer, der nicht gleichzeitig Einsatzkraft ist sondern nur Fiskalfahrten (Besorgung/Werkstatt...) ausführt. Im Gesetzestext steht nichts von Fahrer, sondern von "Kraftfahrzeugen, die von [...] den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen" | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|