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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 590728 | ||
Datum | 06.11.2009 14:06 MSG-Nr: [ 590728 ] | 6119 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Nicht in den Geltungsbereich fallen Fahrten mit Feuerwehrfahrzeugen. Hallo Das ist mir soweit bekannt. Das Problem ist das es offensichtlich zumindest hier das ganz anders aussieht: IHK Bielefeld Auf Nachfrage wurde auf die hoheitliche Aufgabe abgezielt und dies steht eben nicht im Gesetz. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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