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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Ersatz TLF 16/25 | 97 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 590684 | ||
| Datum | 06.11.2009 09:30 MSG-Nr: [ 590684 ] | 51178 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Rebholz Das man das in der Nachbarschaft regeln kann ist mir klar aber das es generell festgelegt wäre ist mir jetzt neu ... Nachbarliche Löschhilfe ist in der Regel in den Brandschutzgesetzen der Länder festgelegt. Meistens bis zu einer bestimmten Entfernung kostenlos, mit Ausnahme BW da ist sie generell kostenpflichtig (AFAIK). Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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