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Thema | Wir Starten bald! | 32 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 590459 |
Datum | 04.11.2009 21:58 MSG-Nr: [ 590459 ] | 9069 x gelesen |
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Hallo!
Geschrieben von Karsten HamannWem wollt Ihr das anbieten?
Vermutlich dem Bürger...
Darüber hinaus kann man seine eigenen Kräfte bei Ausbildung und Einsatz qualifiziert absichern. Dies ist m. E. das Hauptargument für eine umfassende Erste-Hilfe-Ausbildung von FA.
denn mit der Übernahme deiser Aufgabe gehe ich als WF auch die Verpflichtung ein, immer Personal für für den FR bereitzuhalten, 365 Tage 24 Std.
Wieso das? Da FR eine rein zusätzliche "Leistung" ist, die den Regelrettungsdienst nicht ersetzt, kann die Sache sehr wohl nur zu bestimmten Zeiten oder eben nicht mit 100 %iger Verfügbarkeit anbieten. Natürlich müssen hier auch bestimmte Relationen gewahrt werden.
In Schleswig-Holstein z.B. hat der IM ganz klar gesagt,das die freiw. FFèn kein FR fahren sollen,weil es dazu keine eindeutige Rechtssicherheit gibt.
Es geht um Sachsen... Allerdings, da stimme ich zu, müssen solche Dinge vorher geklärt werden.
Außerdem gibt es für die Notfallmedizin den Regel-RD.
Der u. U. mit 100 %iger Rechtskonformität nach einer patientenunfreundlichen Zeitdauer ankommen darf (Hilfsfrist* in Sachsen 12 Minuten [p95]).
Und die Kreise sollte man nicht durch seine Eigenmotivation auch nur ein Stück von ihrer gesetzlichen Verantwortung befreien.
Wird durch FR-Dienste in keinster Weise getan, sie sind für die gesetzliche Verantwortung nicht relevant.
*für Sachsen: Ende Notruf bis Eintreffen, genaueres hier: Klick
MkG Sascha
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| 03.11.2009 20:56 |
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Thom7as 7H., Neukirch |
| 04.11.2009 00:53 |
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., Diepersdorf | |