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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr - Eklat: Kommandant schmeisst hin | 51 Beiträge | ||
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 590385 | ||
Datum | 04.11.2009 15:35 MSG-Nr: [ 590385 ] | 10408 x gelesen | ||
Hallo, welche Kleidung er trug ist für eine Kündigung völlig unrelevant, da es nirgendwo geschrieben steht, wie man sich im Krankheitsfalle zu kleiden hat. Die Uniform trug er, denke ich, als Repräsentant der Feuerwehr >> Gemeinde; also seines Arbeitgebers. Eine Kündigung wäre nur gerechtfertigt, wenn er seiner Sorgfaltspflicht für eine stetige Genesung nicht nachgekommen wäre. Ich kann dem Kameraden nur raten, sofern er es noch nicht getan hat, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten und gegen die Kündigung zu klagen, um entsprechende Fristen einzuhalten. mfg ak | ||||
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