Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Keine Abmeldung vom Übungsdienst - Maßnahmen? | 62 Beiträge |
Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 590347 |
Datum | 04.11.2009 03:06 MSG-Nr: [ 590347 ] | 9386 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hallo,
ich habe die ganze Diskussion bisher verfolgt und bin einigermaßen sprachlos!
Zu meiner aktiven Zeit, aber auch heute (in meiner ehemaligen Einheit) gehört es dazu, sich bei Bedarf(Fernbeiben vom Übungsdienst) zu entschuldigen.
Das verlangt meiner Ansicht nach die Fairness zu den anwesenden Kollegen.
Der Übungsdienst wird per Unterschrift dokumentiert und der Löschgruppenführer dokumentiert die Anwesenheit vierteljährlich der Dienststelle ( in kreisangehörigen Gemeinden wäre es die Stadt-/Gemeindeverwaltung).
Bei unentschuldigtem Fehlen gibt es ein Gespräch mit dem Einheitsführer, bei mehrfachen unentschuldigtem Fehlen gibt es ein Mahnung seitens der Dienststelle, bei fortwährendem unentschuldigtem Fehlen erfolgt die formelle Entlassung. (im Einklang mit dem FSHG und der LVO der ehrenamtlichten Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Landes NW)
Sicherlich hat sich die Landschaft im Feuerwehrwesen verändert, so dass es mehr Fehlzeiten auf Grund von beruflichen Problemen gibt, aber warum ist es im Vorfeld nicht möglich sich bei seinem Einheitsführer zu entschuldigen?
Im 21. Jahrhundert gibt es genug Möglichkeiten dieses über Mobiltelefon oder E-Mail zu erledigen.
Natürlich ist mir klar , daß es hier nicht nur schwarz und weiß, sondern auch eine Grauzone gibt, aber bei den meisten Löschgruppen einer Fast-Millionenstadt klappt dieses Procedere sehr gut.
Gruss Kai
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|