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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 590299 | ||
Datum | 03.11.2009 21:24 MSG-Nr: [ 590299 ] | 3826 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Rolapp Das geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc Ich habe wohl vorrausgesetzt dass, wie bei uns, nur eingewiese Fahrer fahren dürfen. Das meinte ich mit "potentieller" Einsatzfahrer. NEU im Netz: www.spritzenhaus.info Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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