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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keine Abmeldung vom Übungsdienst - Maßnahmen? | 62 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 590151 | ||
Datum | 03.11.2009 06:52 MSG-Nr: [ 590151 ] | 9559 x gelesen | ||
Mahlzeit 1) Gibt es in eurer Satzung Maßnahmen zur Sanktion bei unentschuldigtem Fernbleiben? 2) In welcher Form wird sich jetzt entschuldigt? 3) In welcher Form wird die Anwesenheit von wem geführt? 3) Wie wäre es mit einer Freemailadresse unter der Mann sich entschuldigen kann? Kann man dann zwischendurch einfach mal abfragen und hat so einen Überblick.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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