Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | HuPF 3 oder leichte Jacke bei PKW-Brand | 16 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 590104 |
Datum | 02.11.2009 21:07 MSG-Nr: [ 590104 ] | 3410 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Christian WohlfahrtUnd bitte nix über Gefährdungsanalyse und der gleichen, Geschrieben von Christian Wohlfahrtaber nach EN 531 darf sie ja nicht bei der Gefahr einer Stichflammenbildung getragen werden. Was allerdings bei Fahrzeugbränden ja doch das ein oder andere mal vorkommt. Damit hast du die dir die Antwort selbst gegeben. Stichflammen sind nicht auszuschließen, also muss entsprechende Schutzkleidung getragen werden. Wenn bei euch jemand eine FM-Sammlung hat, dann schau mal ein paar Jahre zurück. Dort haben sie von einer dokumentierten Rauchgasdurchzündung berichtet, die ebenfalls auf die dicken Klamotten hinweist.
Je nachdem was ihr für HuPF3 Jacken habt kannst du deine Führung aber auch auf das Glatteis führen, dass man mit HuPF1 keine Warnweste im Verkehr tragen muss, bzw. die vorhandenen Warnwesten nicht die in der EN531 genannten Eigenschaften erfüllen und demnach nicht am PKW getragen werden können/dürfen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.11.2009 20:26 |
|
., Nentershausen | |