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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 589956 | ||
Datum | 01.11.2009 21:48 MSG-Nr: [ 589956 ] | 5263 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Evers Ich bin beeindruckt! Da hat sich einer richtig Mühe gegeben. Richtig. Wobei man ehrlicherweise sagen muß, daß ein nicht unerheblicher Teil so in den meisten Feuerwehrgesetzen unter dem Punkt Rechte und Pflichten drinne steht. Ein weiterer nicht unerheblicher Teil ergibt sich aus dem aktuellen FwDVen. Aber besser als nichts auf alle Fälle. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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