Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Festzug absichern | 7 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589879 |
Datum | 01.11.2009 09:45 MSG-Nr: [ 589879 ] | 3388 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Stefan Jurgahnauf Anhieb würde mir nur "Amtshilfe" einfallen....
... "Amthilfe" kann es schon mal nicht sein, da die für die Absicherung zuständige Behörde (die Polizei ist das nur subsidiär) die gleiche ist wie die die da nun helfen soll: beides ist die "Stadt xxy", einmal halt deren Ordnungsamt, anderenfalls die Feuerwehr ...
... wäre jetzt noch die Frage ob das Brandschutzgesetz des Landes eine Handlungsgrundlage (das HBKG für Hessen hat da so eine schwammige Formulierung drin ...) bietet - was auf jeden Fall fehlt ist eine Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber Dritten ...
Gruss
Gerhard
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