alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikAusbildung zurück
ThemaFestzug absichern7 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen589879
Datum01.11.2009 09:45      MSG-Nr: [ 589879 ]3388 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Stefan Jurgahnauf Anhieb würde mir nur "Amtshilfe" einfallen....

... "Amthilfe" kann es schon mal nicht sein, da die für die Absicherung zuständige Behörde (die Polizei ist das nur subsidiär) die gleiche ist wie die die da nun helfen soll: beides ist die "Stadt xxy", einmal halt deren Ordnungsamt, anderenfalls die Feuerwehr ...

... wäre jetzt noch die Frage ob das Brandschutzgesetz des Landes eine Handlungsgrundlage (das HBKG für Hessen hat da so eine schwammige Formulierung drin ...) bietet - was auf jeden Fall fehlt ist eine Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber Dritten ...

Gruss
Gerhard



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 31.10.2009 22:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.10.2009 23:08 Stef7an 7J., Birlenbach
 31.10.2009 23:19 Pete7r L7., Frankenberg
 01.11.2009 00:01 Frie7dhe7lm 7W., Hüllhorst
 01.11.2009 00:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.11.2009 08:53 Mart7in 7P., Niederscheld
 01.11.2009 09:45 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

1.185


Festzug absichern - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt