Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Festzug absichern | 7 Beiträge |
Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 589877 |
Datum | 01.11.2009 08:53 MSG-Nr: [ 589877 ] | 3342 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Polizei
Hallo,
Ich kann jetzt nur für Hessen sprechen aber vielleicht gibts sowas ja auch bei euch :-)
Das absichern eines Umzugs durch Feueerwehren könnte unter allgemeine Hilfe nach HBKG fallen! wichtig ist dabei das die Rahmenbedingungen stimmen (eigentliche Aufgabe mus jederzeit noch ausgeführt werden können, ect.)
absprerrenn könnte aber nur inm Auftrag dre Pol als Amtshilfe geschehen da dies ja schon ein direkter Eingriff in den Straßenverkehr ist.
So hat man es uns auf dem F III beigebracht...
Mittlerweile aber gehen die Städte dazu über das ganze per Dienstanweisung durch den StBI zu verbieten. (Bei uns der Fall)
Viele Grüße
Martin
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