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RubrikAusbildung zurück
ThemaFestzug absichern7 Beiträge
AutorFrie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW589870
Datum01.11.2009 00:01      MSG-Nr: [ 589870 ]3626 x gelesen

Das Absichern von Umzügen ist erstmal alleinige Aufgabe der Polizei und nicht der Feuerwehr .
Geht der Umzug über Gemeinede/stadtwege erteilt meist das Ornungsamt der Kommune die Gehnehmigung für den Umzug. Bei Kreis und Landstrassen ist Strassenverkehrsamt des Kreises dafür zuständig und die legen auch die Art der Absicherung fest. Diese Polizei ist dann für die Durchführung verantwortlich. Die Feuerwehr kann dann auf Bitten der Pol. Amtshilfe leisten.(meist mit einem Grossfahrzeug am Schluss nach hinten absichern)Aber die Verantwortung liegt immer bei der Polizei.

Gruss Friedhelm



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 31.10.2009 22:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.10.2009 23:08 Stef7an 7J., Birlenbach
 31.10.2009 23:19 Pete7r L7., Frankenberg
 01.11.2009 00:01 Frie7dhe7lm 7W., Hüllhorst
 01.11.2009 00:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.11.2009 08:53 Mart7in 7P., Niederscheld
 01.11.2009 09:45 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

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