News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Festzug absichern | 7 Beiträge | ||
Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 589870 | ||
Datum | 01.11.2009 00:01 MSG-Nr: [ 589870 ] | 3626 x gelesen | ||
Das Absichern von Umzügen ist erstmal alleinige Aufgabe der Polizei und nicht der Feuerwehr . Geht der Umzug über Gemeinede/stadtwege erteilt meist das Ornungsamt der Kommune die Gehnehmigung für den Umzug. Bei Kreis und Landstrassen ist Strassenverkehrsamt des Kreises dafür zuständig und die legen auch die Art der Absicherung fest. Diese Polizei ist dann für die Durchführung verantwortlich. Die Feuerwehr kann dann auf Bitten der Pol. Amtshilfe leisten.(meist mit einem Grossfahrzeug am Schluss nach hinten absichern)Aber die Verantwortung liegt immer bei der Polizei. Gruss Friedhelm | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|