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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Von Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz Feuerwehrrang!?!?! | 3 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 589777 | ||
Datum | 30.10.2009 23:11 MSG-Nr: [ 589777 ] | 2591 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Michael Lehmhaus Meine Frage wäre jetzt wie es ist wenn ich jetzt wieder zurück nach Rheinland-Pfalz gehe und dort wieder in die Feuerwehr will, werden dann meine Lehrgänge und mein Rang als Löschmeister anerkannt oder nicht? Wenn die Lehrgänge alle nach FwDV 2 durchgeführt worden sind, dann steht dem eigentlich nix im Wege. Haben wir in den letzten Jahren auch in mehreren Fällen so angewendet. Im Zweifelfall würd ich mal Kontakt mit dem örtlichen Wehrführer aufnehmen. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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