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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Notfallsignalgeber AUER | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 589318 | ||
Datum | 27.10.2009 21:59 MSG-Nr: [ 589318 ] | 6699 x gelesen | ||
Tach, Post! Es gibt da nur folgendes Problem: Geschrieben von Lars Tiedemann Nun ja, der Käufer "einer mangelhaften Sache" muß dem Verkäufer zwei Nacherfüllungssversuche einräumen. Besagter Notsignalgeber war nicht mangelhaft. Ausschlaggebend ist der Zustand der Sache bei Gefahrübergang, sprich zum Zeitpunkt des Kaufes, siehe §434 (1) BGB. Lt. Aussage von Markus trat bei besagtem Notsignalgeber der Defekt erst nach mehr als zwei Jahren auf. Bei dem anderen NSG, der bereits beim Kauf defekt war, wurde seiner Aussage nach anstandslos repariert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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