Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Rückfahrscheinwerfer | 25 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 588813 |
Datum | 24.10.2009 15:28 MSG-Nr: [ 588813 ] | 5719 x gelesen |
Infos: | 18.09.09 Rückfahrscheinwerfer beim LF-16-TS
|
Strassenverkehrzulassungsordnung
Mahlzeit....
Geschrieben von Christoph OsterOder zählt die Umfeldbeleuchtung nicht zu den Arbeitsscheinwerfern, sondern zu den Rückfahrscheinwerfern (zumindest auf dem "Papier")?
Die Umfeldbeleuchtung kann nur Arbeitsscheinwerfer sein. Rückfahrscheinwerfer müssen bauartgenehmigt sein und diverse Kriterien an die Leuchtrichtung, Anbringung usw. erfüllen. Das ist mit den Leuchten der Umfeldbeleuchtung nicht zu schaffen. Auch dann nicht, wenn man dafür Leuchten verwendet, die ihrerseits als Rückfahrscheinwerfer genehmigt sind!
Geschrieben von Christoph OsterWurde das bei Euch ohne Probleme so vom TÜV abgenommen?
naja, merkt er es denn überhaupt?
Will er es bemerken?
Kann er es sich leisten, die Feuerwehr/Gemeinde als Stammkunden zu verärgern?
Geschrieben von Christoph OsterDürfte das nicht im Widerspruch zu § 52 Abs. 7 Satz 2 StVZO stehen, in dem es heißt:
"Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden."
Ja.
Ist die Umfeldbeleuchtung unabhängig schaltbar (vom Fahrerplatz aus), kann sie in entsprechenden Fahrsituationen (vorwärts wie rückwärts) genutzt werden und auch bei einer ordnungsgemäßen Hauptuntersuchung gibt es keine Probleme.
Die Benutzung während der Fahrt ist dann natürlich nur in den Grenzen des §35 zulässig...
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|