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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Rückfahrscheinwerfer | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8O., Alzenau / Bayern | 588809 | ||
Datum | 24.10.2009 15:11 MSG-Nr: [ 588809 ] | 5525 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von ---Peter Schmid--- Bei uns wird mit einlegen des Rückwärtsgangs die Umfeldbeleuchtung des Fahrzeugs zugeschaltet. Wurde das bei Euch ohne Probleme so vom TÜV abgenommen? Dürfte das nicht im Widerspruch zu § 52 Abs. 7 Satz 2 StVZO stehen, in dem es heißt: "Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden." Oder zählt die Umfeldbeleuchtung nicht zu den Arbeitsscheinwerfern, sondern zu den Rückfahrscheinwerfern (zumindest auf dem "Papier")? Wir haben nämlich zurzeit eine ähnliche Fragestellung bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs. MfG Christoph Ich schreibe hier lediglich meine eigene Meinung | ||||
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