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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 588419 | ||
Datum | 21.10.2009 20:19 MSG-Nr: [ 588419 ] | 10249 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam An welche denn? Ich dachte hieran: "Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung." Gruß, Stefan | ||||
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