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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587702 | ||
Datum | 17.10.2009 14:57 MSG-Nr: [ 587702 ] | 10719 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg Müller Für Schadensfälle die man ggf. verantworten muss gibt es die sog. Diensthaftpflicht oder auch Amtshaftpflicht genannt. § 15 Abs. 6 FwG Ba-Wü "Die Gemeinden haben die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens zehn Millionen Deutsche Mark zu versichern." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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