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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Personenvereinzelungsanlage | 14 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 587495 | ||
Datum | 16.10.2009 14:41 MSG-Nr: [ 587495 ] | 4163 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Das bedeutet, dass die Gefahrenabwehr eine Forderung nach Zu- bzw. Ausgängen (Flucht- und Angriffswege inkl. RD) stellen muss - und das unabhängig von irgendwelchen Anlagen vom Hersteller zu erfüllen ist... Ist aber besser wenn man dann sagen kann: wie z. B Fabrikat xy vom Hersteller Z Machst du ja in Ausschreibungen auch. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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