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Thema | LF+DL = 1 Staffel, war: Halb besetzte Fahrzeuge... | 31 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 587468 |
Datum | 16.10.2009 11:13 MSG-Nr: [ 587468 ] | 5848 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hi!
Geschrieben von Andreas BräutigamOk, dann ist ja juristisch gesehen alles in Ordnung. Leider müssen solche Feuerwehren aber auch mal nicht-Juristen retten.
Auch Juristen wollen ordentlich gerettet werden.
Es nutzt nichts, eine vermeintlich juristische Drohkulisse aufzubauen, die nicht tragfähig ist. Es ist ja nicht mal eine Rechtsfrage, sondern eigentlich eine Frage der tatsächlichen Notwendigkeit. Was mindestens erforderlich ist, wurde entsprechend in den Vorschriften formuliert. Wenn da etwas vergessen wurde, ist das erstmal kein juristisches Problem.
Sofern Du das für untragbar hälst, müsstest Du Dich bei denen Beschweren die die Vorschriften, wie zum Beispiel die FwDV 7 machen. Meines Wissens nach sitzen da vor allem feuerwehrtechnische Beamte in den Fachgremien oder Vertreter der Feuerwehrvebrände.
Letztlich kann jede Stadt und Gemeinde für sich höhere Standards festlegen, ob sie das macht, hängt sicherlich von den Haushaltsmitteln aber auch in hohem Maß von der Überzeugungskraft der Fachleute (Führung der jeweiligen Feuerwehr) ab.
Gruß
Sven
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| 14.10.2009 20:58 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) Halb besetzte Fahrzeuge... |
| 15.10.2009 08:13 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 15.10.2009 08:22 |
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., Berlin |
| 15.10.2009 08:33 |
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Jan 7K., Wuppertal / Kreuztal |
| 15.10.2009 08:38 |
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., Berlin | |