Rubrik | Einsatz |
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Thema | LF+DL = 1 Staffel, war: Halb besetzte Fahrzeuge... | 31 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 587446 |
Datum | 16.10.2009 09:53 MSG-Nr: [ 587446 ] | 5865 x gelesen |
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Dienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hi!
Geschrieben von Ulrich Cimolino- natürlich AT und DL parallel vorgehen/vorgenommen werden
Dies ist weder zur Einhaltung der Hilfsfrist erforderlich, noch nach irgendeiner DV gefordert.
Wir sind uns einig, dass dies idealerweise parallel geschehen sollte, das sagt aber nur etwas über die Qualität der Feuerwehrarbeit aus, es ist jedoch kein planmäßiger VErstoß gegen Vorschriften.
Der GF muss sich nur im klaren sein, dass er nur eines von beidem einsetzen kann.
Ein planmäßiges "Organisationsverschulden" begründet das nicht. Wobei Organisationsverschulden ein Begriff des Zivilrechts ist und der eigentlich nur dann benötigt wird, wenn man niemandem ein Verschulden nachweisen kann.
Gruß
Sven
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| 14.10.2009 20:58 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) Halb besetzte Fahrzeuge... |
| 15.10.2009 08:13 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 15.10.2009 08:22 |
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., Berlin |
| 15.10.2009 08:33 |
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Jan 7K., Wuppertal / Kreuztal |
| 15.10.2009 08:38 |
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., Berlin | |