Rubrik | Einsatz |
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Thema | Vorschrift DL-Besatzung! | 19 Beiträge |
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 587371 |
Datum | 15.10.2009 20:32 MSG-Nr: [ 587371 ] | 3047 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
Basisstation (Digitalfunk)
Moin,
wenn man die gültigen Rechtsgrundlagen, die sich auf die DL-Besatzung beziehen, wie FwDV 1, FwDV 2, FwDV 3, ArSchG, BetrSichV, diverse UVVen, BA des Hubrettungsfahrzeugs zusammen betrachtet, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass eine DL-Besatzung nur durch einen DL-Maschinisten mit mindestens 40 Stunden Ausbildung und einen Einheitsführer mit einer DL-Maschinisten-Ausbildung und einer GF-Qualifikation besetzt werden kann.
Dies haben wir in der Ausbildungsempfehlung, dem Rahmenausbildungsplan und dem Artikel im BS 3/2009 zusammengefasst.
Interessant wird sein, wenn man davon deutlich abweicht, es zu einem Unfall kommt und vor Gericht dann unangenehme Fragen gestellt werden sollten...
Viele Grüße
Jan Ole
DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!
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