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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ersatz Verdienstausfall Selbständige | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587208 | |||
Datum | 15.10.2009 00:56 MSG-Nr: [ 587208 ] | 4436 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Hilpert mit dem Einkommenssteeuerbescheid Nur, daß das nicht ganz realistisch ist. Denn dieser gibt nur wieder wie groß der (zu versteuernde) Gewinn war. Eventuelle Kosten laufen in der Einsatzzeit weiter. Der "kleine" Selbständige hat so das Nachsehen und der Mittelständler mit 200 Mitarbeitern, der als Einzelunternehmer auftritt freut sich einen Ast. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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