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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587173 | ||
Datum | 14.10.2009 21:20 MSG-Nr: [ 587173 ] | 38234 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Muss das dann auch per (Ernennungs-) Urkunde erfolgen ? Bei uns erhältst Du eine solche. Geschrieben von Michael Roleff In Einzelfällen mag das so sinnvoll sein, nur ein ehem. WeFü verliert ja nicht seine Fähigkeiten/Qualifikation nur weil er die letzten paar Jährchen kürzer Treten will, aber dann im Einsatz der höchstqualifizierte ist. dann spricht ja nichts dagegen, daß ihn die Gemeinde zum ZFü bestellt. Da dies keine Verwaltungsfunktion ist, wir keine STAN haben,... ist das ja alles kein Problem. Dann hat er die Ausbildung und ist durch den Dienstherrn dazu berechtigt. --> zwei Balken an den Helm. Will er aber z.B. gar keine Führungsverantwortung mehr haben oder sagt die Gemeinde "nee, lieber nicht mehr, gut daß er endlich aufgehört hat", dann ist er Mannschaft wie jeder andere FM auch. Oder wie ein FM mit den entsprechenden Ausbildungen zugezogen ist und nicht in Funktion berechtigt wurde. Geschrieben von Michael Roleff Dum wirst, wenn das Personal dann in den ELW verdampft ,-)) Containerbrand. Wir haben es mit FüStufe A geschafft ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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