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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 586555 |
Datum | 12.10.2009 17:29 MSG-Nr: [ 586555 ] | 19263 x gelesen |
Mahlzeit,
Geschrieben von Günther StarzengruberGeschrieben von Henning Koch
In beiden Fällen muss meine Sichtweite ausreichend sein, um einen herannahenden Zug rechtzeitig zu erkennen. Entweder, um vor dem Bahnübergang anzuhalten bzw. nicht loszufahren oder aber um den Gefahrenbereich zu verlassen.
Warum sollte die dafür notwendige Sichtweite unterschiedlich sein?
Erstens reden wir da von unterschiedlichen Geschwindigkeiten, da auf Strecken mit techn. ungesicherten Bahnübergängen erhebliche unterschiede zu anderen bestehen.
Nein, wir reden nicht von unterschiedlichen Geschwindigkeiten.
Wir reden von unterschiedlichen Situationen. Deswegen halte ich eine Entscheidung im Einzelfall für so wichtig und wehre mich gegen pauschales Nichtstun.
Wenn ich vier parallellaufende Streckengleise einer schnell befahrenen Fernverkehrsstrecke habe, und es liegt im Bereich einer Kurve ein Bewusstloser auf einem der inneren Gleise ist das eine völlig andere Situation als die langsam befahrene Nebenstrecke, auf die an einer Stelle mit einem Kilometer Streckensicht zu beiden Seiten ein Wanderer vom parallel verlaufenden Weg gestürzt ist. (nur um mal zwei Extreme zu nennen)
Nochmal 'einfacher' ist es, wenn der Wanderer schon unter dem Zug liegt. In dem Fall könnte ich sogar auf die Beobachtungsposten verzichten.
Geschrieben von Günther StarzengruberWie willst Du das Arbeiten absichern?
Mit Posten, wie weit weg willst Du diese aufstellen?
möglichst nah an der Arbeitsstelle.
Mein Plan wäre eher nicht, den Zug zum Anhalten zu bewegen.
Mein Plan wäre, die auf der Strecke tätigen Kräfte zum Verlassen der Strecke zu bewegen, wenn sich ein Zug nähert.
Geschrieben von Günther StarzengruberOder läßt Du nur 2 Mann links und rechts blicken
jepp.
Geschrieben von Günther Starzengruberund was machst Du dann in Bereichen mit Weichen, kann das dann jeder?
Da bin ich wieder bei der Einzelfallentscheidung:
Wenn es zu unübersichtlich ist, geht es nicht.
(BTW: in solchen Fällen ist auch die bestätigte Sperrung ggf. problematisch! Meine vier Gleise im Beispiel oben könnten auch vier eigenständige und damit eigenständig zu sperrende Strecken sein!)
Gruß,
Henning
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