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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnsystem | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 586463 | ||
Datum | 12.10.2009 10:58 MSG-Nr: [ 586463 ] | 9771 x gelesen | ||
Nachtrag: Interessant ist es auch, dass es gemäß den TL-Warnleuchten nicht zulässig ist, dass BLITZleuchten an Fahrzeugen befestigt werden, denn Blitzlicht ist nur zur Personensicherung auf Leitkegeln und auf Fahrbaren Absperrtafeln erlaubt. Die 340 mm-Leuchten auf den Fahrzeugen der Starßenmeistereien dürfen nur (synchron) BLINKEN. Und bei den Feuewehren kann es nun BLINKEN oder auch BLITZEN - ganz nach gutdünken...? – kann ich nicht so ganz verstehen! >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | ||||
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