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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verhalten bei Munitionsbränden | 20 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 586022 | ||
Datum | 08.10.2009 22:58 MSG-Nr: [ 586022 ] | 6290 x gelesen | ||
Ergänzung: Für die Lagerung zu Hause gibt es keinen Mengenbegrenzung (ausser die Bodenbelastbarkeit). Sie soll in einem verschliessbaren Behältnis erfolgen. Die Lagerorte für Munition sind nicht genehmigungspflichtig und oft nur dem Besitzer bekannt. Die Lagerorde für Pulver müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden und unmittelbar am Behältnis mit einem Gefahrensymbol versehen werden. Hier ist die Lagermenge begrenzt, in einem Mehrfamilienhaus z.B. auf 1kg Schwarzpulver bzw. 3 kg NC-Pulver (pro Nutzer). In unbewohnten Nebengebäuden darf die Menge auch höher sein. Für die Feuerwehr gibt es keine Möglichkeit, dies zu erkennen. Durch die Lagerung in Tresoren wird bei Pulver eine hohe Verdämmung erzielt, so das hier mit erheblichen Explosionen zu rechnen ist. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | ||||
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