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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz für Reparatur / Ersatzbeschaffung beschädigter Ausrüstung2 Beiträge
AutorJoer8g K8., Bad Salzungen / Thüringen585629
Datum06.10.2009 22:13      MSG-Nr: [ 585629 ]1653 x gelesen

Hallo,

So ähnlich steht es auch in unserer Gebührensatzung aber mit der Klausel "sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf Verschleiß oder grobe Fahrläßigkeit der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen sind"



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 06.10.2009 14:41 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 06.10.2009 22:13 Joer7g K7., Bad Salzungen

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