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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Umbau LO | 76 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 585557 | ||
| Datum | 06.10.2009 11:45 MSG-Nr: [ 585557 ] | 46632 x gelesen | ||
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Aha, interessante Antwort / Stellungnahme. Bleibt aber noch die Frage offen, ob dies im Ernstfall auch letztinstanzlich bei einer Klage vom Gericht so gesehen würde. Wir dürfen nicht vergessen, das es immer schon zahlreiche Ansichten gab, die sich nicht als gerichtsfest erwiesen haben. Hoffen wir, dass es in diesem Fall nicht zu der Situation kommt, dass der Sachverhalt gerichtlich geklärt werden muß. Meine Bedenken bleiben jedoch. Ich würde mich als Wehrleiter nicht trauen und diese Verantwortung übernehmen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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