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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585449 | ||
Datum | 05.10.2009 09:14 MSG-Nr: [ 585449 ] | 10102 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernd Drescher Die Gesetzestexte habe ich bereits durchstöbert...für mich gibt es nur eine Diskrepanz zwischen Rechtsprechung (auf die man in diesem Falle nicht hoffen kann) und gesundem Menschenverstand. Und der Sinn dieser Aktion wäre vorrangig selbigen wieder einzuschalten. :) Leider bist Du mit keinem erklärenden Wort auf die Anschlußfragen meiner Antwort eingegangen. Kann es daher sein, dass die beiden (?) "betroffenen" Abteilungen bei realistischer und neutraler Bewertung der Situation schlicht "überflüssig" für die Pflichtaufgabe Feuerwehr sind? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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