Rubrik | Einsatz |
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Thema | Absicherung Einsatzstelle bei VKU | 26 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 585333 |
Datum | 04.10.2009 12:29 MSG-Nr: [ 585333 ] | 5131 x gelesen |
Polizei
Hallo!
Geschrieben von Olaf Gyrnich
Andersrum wird ein Schuh daraus, die Polizei sichert(sperrt) ab, ist nämlich deren Aufgabe und kann um Amtshilfe bei der Absicherung bitten.
Das ist mir erstmal wurscht was die alles zu tun haben, wenn du als Ersthelfer vor Ort bist ist es deine Aufgabe eine Einsatzstelle abzusichern, die Polizei muss das nicht und fängt mit dem Alkotest und Fotos machen an!?
Oberste Priorität hat der Eigenschutz an der Einsatzstelle. Man kann sich vielleicht im innerstädtischen Bereich hinsichtlich der Absicherung auf die Polizei verlassen, d. h. dieser das komplett überlassen. Spätesten außerhalb von Ortschaften, auf Bundesstraßen oder gar Autobahnen muss ich mich zwingend selbst mit darum kümmern. Das heißt nicht, dass ich die Pol völlig aus der Verantwortung ziehe. Was ist wenn der 45 t LKW mit 90 km/h auf der Autobahn in die Einsatzstelle reinfährt, weil er den Streifenwagen (mehr Absicherung ist nicht, weil ja nicht unsere Aufgabe) mit ein paar Blitzern und Kegeln doch übersieht? Der LKW macht den Streifenwagen und in der Folge uns platt. Sollte das das Ziel sein? Oder wäre es doch besser, dass sich Polizei und Feuerwehr ergänzen, z. B. dadurch, dass der Streifenwagen (PKW!) Vorwarner ist und die eigentliche Einsatzstelle mit Mitteln der Feuerwehr gesichert wird (schwerer LKW!)?
Im übrigen ist die primäre Einsatzstellensicherung auch in den Dienstvorschriften vorgesehen und wird vermutlich auch an allen Feuerwehrschulen entsprechend gelehrt.
Erneut: oberste Priorität ist, dass die Einsatzstelle entsprechend den Erfordernissen ordentlich gesichert ist (Eigenschutz!). Dafür hat die verantwortliche Führungskraft der Feuerwehr zu sorgen.
MkG Sascha
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