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Thema | Absicherung Einsatzstelle bei VKU | 26 Beiträge |
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 585296 |
Datum | 03.10.2009 21:43 MSG-Nr: [ 585296 ] | 5455 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Schieb das nicht auf die Polizei.
Nur weil alle FA in der ersten Reihe gucken wollen, kann man nicht auf die Absicherung der Einsatzstelle verzichten. Das ist das erste was passieren muss!
Da muss der GF dann halt entscheiden. Und wenn er meint es tut nicht Not die Einsatzstelle abzusichern hat er auch die eventuell eintretenden Folgen zu verantworten.
Grüße
Jens
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