Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
zurück
|
Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584681 |
Datum | 29.09.2009 12:27 MSG-Nr: [ 584681 ] | 10901 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Strassenverkehrzulassungsordnung
Mahlzeit.
Geschrieben von Lüder PottWas schreibt man da rein?
Wie unterscheidet man gute und schlechte Nutzer?
Warum sollte eine nicht- verbotene Partei solch ein Fahrzeug nicht nutzen dürfen, wenn zB eine Brauerei das darf.
Wie untersagt man einer Brauerei das? Wie untersagt man das für ein Sammlerfahrzeug, das einen Sponsorenaufkleber trägt.
gibts doch alles schon: §19(2a) StVZO...
Für die Oldtimer und deren (nicht-) Veränderung greift §23 StVZO, §2Nr.22 FZV mit dem entsprechenden Leitfaden und §29 StVZO mit den zugehörigen Anhängen und Richtlinien.
Mehr Aufwand lohnt sich da doch nun wirklich nicht, zumal schon die Umsetzung der vorhandenen Regeln alles andere als einheitlich erfolgt. (und nebenbei natürlich der heilige Bestandsschutz gilt...)
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 25.09.2009 22:44 |
|
Marc7el 7N., Windhagen |
| 25.09.2009 23:01 |
|
Jako7b T7., Bischheim |
| 26.09.2009 09:09 |
|
Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar |
| 26.09.2009 09:25 |
|
., Bad Hersfeld |
| 26.09.2009 10:29 |
|
Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar | |